Qualität, die Sie prüfen können,
bevor die Ware verlädt
Vier Kontrollpunkte vom Wareneingang bis zur Verladung. Was geprüft wird, mit welcher Stichprobe, und was passiert, wenn eine Charge durchfällt.
Was „geprüft“ tatsächlich heißt
Wir prüfen jeden Auftrag vor der Verladung, und zwar mit einer Stichprobe nach AQL. Wir prüfen nicht jedes einzelne Stück, und das verspricht Ihnen auch sonst niemand ernsthaft: Bei 30.000 Bechern je Größe wäre eine Hundertprozentkontrolle weder bezahlbar noch schneller als der Fehler selbst.
Wenn ein Lieferant Ihnen eine Hundertprozentprüfung zusagt, lohnt die Rückfrage, was genau dabei geprüft wird. In aller Regel ist eine Sichtkontrolle beim Verpacken gemeint, und die ersetzt keine Maßprüfung.
Die vier Kontrollpunkte
Wareneingang
Karton und Folie werden bei Anlieferung auf Grammatur, Feuchte und Oberflächenbeschaffenheit geprüft. Eine Charge, die hier durchfällt, geht nicht in die Produktion: Materialfehler lassen sich später nicht mehr herausfertigen.
Musterfreigabe
Vor der Serie steht das Vorserienmuster. Erst wenn Sie es freigegeben haben, läuft die Maschine. Dieses Muster ist danach die Referenz, gegen die geprüft wird.
Prüfung in der Produktion
Während des Laufs werden Maße, Druckbild, Passer und Verklebung stichprobenweise kontrolliert. Abweichungen fallen so nach Minuten auf und nicht nach einer Schicht.
Vor der Verladung
Vor dem Versand wird der fertige Auftrag noch einmal geprüft: Maßhaltigkeit, Grammatur, Druckbild, Dichtigkeit und Kartonierung. Erst danach wird verladen.
Unabhängige Prüfung
Eine Prüfung durch SGS oder Bureau Veritas können Sie zusätzlich beauftragen, vor oder bei der Verladung. Bei Erstaufträgen und bei Handelskunden mit eigenen Auditpflichten ist das üblich, und wir halten es für eine gute Investition: Ein unabhängiger Bericht ist im Streitfall etwas anderes wert als unsere eigene Freigabe.
Die Produktion läuft unter drittseitig auditierten Managementsystemen, darunter ISO 9001 und BRC. Welche Nachweise für welchen Artikel vorliegen, steht auf der Zertifikatsseite.
Wenn doch etwas durchgeht
Bei Abweichungen von der freigegebenen Spezifikation und bei Transportschäden ersetzen wir die Ware kostenfrei. Melden Sie den Fall mit Fotos und der Chargennummer, dann klären wir, ob nachgeliefert oder gutgeschrieben wird.
Ein praktischer Rat dazu, der Ihnen bei jedem Lieferanten hilft: Lassen Sie das freigegebene Muster zusammen mit Grammatur und, wo relevant, der Fettdichtigkeit als Zahl im Auftrag festhalten. Was nicht in der Spezifikation steht, ist im Streitfall nicht vereinbart, und ein Muster im Schrank ohne schriftliche Referenz hilft wenig.
Prüfbericht anfordern
Nennen Sie den Artikel, dann schicken wir die vorhandenen Prüfberichte und Konformitätserklärungen.
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